Satzungen des AZV Region Heide

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    Amtliche Fassungen

    Allgemeine Abwassersatzung & Anlagen

     

    Beitrags- und Gebührensatzung

     

    Verbandssatzung

     

    Entschädigungssatzung, Stand 26.02.2019

    Die Entwicklung der Abwassergebühren

     

    Den Gebühren liegt eine ausführliche und umfangreiche Kalkulation eines Wirtschaftsprüfers zu Grunde. Diese Kalkulation steht allen Nutzern der Kanalisation zur persönlichen Einsicht in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Verbandsversammlung als Kontrollorgan verabschiedet jährlich die notwendige und kostendeckende Gebührenhöhe. Als Behörde verfolgen wir damit keinerlei Gewinnerzielungsabsicht, sondern sind laut Kommunalabgabengesetz verpflichtend kostendeckend tätig.

    Seit 2013 ist der AZV Region Heide Träger der Abwasserbeseitigungspflicht im Verbandsgebiet. Das Ziel seit Verbandsgründung war und ist es, immer unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben die Betriebssicherheit und die Daseinsvorsorge im Sinne der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu gewährleisten und sicherzustellen. Zum Zeitpunkt der Übergabe der Trägerschaft bestand ein deutlicher über fast 20 Jahre aufgebauter Investitionsstau. Wir haben diesen in den vergangenen 11 Jahren signifikant abgebaut und bis heute über 30 Mio. € ins Klärwerk und ins Schmutz- und Niederschlagswassernetz im Verbandsgebiet investiert.

    Investitionen sorgen automatisch für steigende Zinskosten und Abschreibungen. Die seit 2022 steigenden Zinsen spürt auch der AZV deutlich. Ende 2022 lag der Durchschnittszinssatz des rund 23 Mio. € hohen Darlehensbestands noch bei 1,2%, dieser wird ansteigen und die zusätzlichen Zinsen die Gebühren belasten.

    Auch wenn der AZV in den vergangenen 36 Monaten bereits einige Maßnahmen zur Stärkung der Innenfinanzierbarkeit ergriffen hat, bleibt die finanzielle Belastung durch die Abhängigkeit vom Finanz- bzw. Zinsmarkt signifikant.

    So werden die Kosten für Zins und Tilgung bis 2027 im Vergleich zu 2022 um rund 1 Mio. € steigen. Alle Nutzer unserer gemeinsamen Kanalisation fungieren als Solidargemeinschaft und teilen sich die Kosten, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Viele Jahre ist es uns durch kostenbewusstes Arbeiten gelungen, die Gebühren trotz hoher Investitionen stabil zu halten.

    Diese Entwicklung führt zusammen mit den allgemeinen Kostensteigerungen im laufenden Jahr dazu, dass wir einen Nachtragshaushalt aufstellen und für das Jahr 2024 ein negatives Ergebnis ausweisen werden müssen. Dieses werden wir entsprechend im kommenden Wirtschaftsplan und in der Gebührenvorkalkulation 2025 berücksichtigen.

    Leider hat diese Kostenentwicklung dazu geführt, dass wir früher als erhofft die Gebühren anheben müssen. Der geprüfte Jahresabschlussbericht 2023 weist geringere Umsätze und deutliche Kostensteigerungen auf. Die aufgrund der durch Erkenntnisse aus der erstmals durchgeführten Befilmung der Grundstücksanschlusskanäle notwendigen Sanierungsarbeiten im Bereich Unterhaltung trugen zu der Kostenentwicklung nicht unwesentlich bei.

    Den inflationären Preisanstieg spüren alle Abwasserbetriebe. Die Einhaltung der immer strengeren gesetzlichen Vorschriften wird zusammen mit der Bestandskanalisation, die nun einmal wenn in der 60er Jahren gebaut, in das Sanierungsalter gelangt, unausweichlich zu höheren Kosten und somit auch zu steigenden Gebühren führen. Es ist ganz schlicht: Daseinsvorsorge ist notwendig – Daseinsvorsorge kostet.

    Was die Betriebssicherheit des Heider Klärwerks, den Zustand der Schmutzwasserkanalisation und den Starkregen bzw. Hochwasserschutz im Bereich Niederschlagswasserentsorgung angeht, steht der AZV und somit das Verbandsgebiet in Summe sehr gut da. Schauen wir in die Zukunft, ist davon auszugehen, dass unsere Region wächst. Der AZV freut sich, mit an einer wachsenden Infrastruktur arbeiten zu dürfen. Eine Situation, um die uns viele andere Regionen beneiden. Eine wachsende Infrastruktur bedeutet auch mehr Schmutzwassermengen und somit eine Entlastung für die Solidargemeinschaft. Schauen wir mit etwas Stolz zurück auf all das, was geleistet wurde und blicken gemeinsam vorsichtig optimistisch nach vorne.

    Alle Nutzer unserer gemeinsamen Kanalisation fungieren als Solidargemeinschaft und teilen sich die Kosten. So sieht es der Gesetzgeber vor. In all den Jahren haben wir dabei immer versucht, die Gebühren möglichst stabil zu halten, was uns auch über viele Jahre gelungen ist.

    Wir waren optimistisch, besser durch die Corona bzw. Ukraine-Krise zu gelangen und dass wir noch bis ins Jahr 2025 von den Gebührenüberdeckungen der Vergangenheit zehren können. Leider ist es uns dies nicht gelungen. Das allgemein stark gestiegene Kostenniveau zwingt nun auch den AZV Region Heide, schneller als ursprünglich geplant dazu, die entstandenen Unterdeckungen der Jahre 2023 und 2024 wieder auszugleichen. Daher ist eine deutliche Gebührenerhöhung leider unausweichlich.

    Gebühren bleiben unter Druck

    Wir sollten uns bereits heute darauf einstellen, dass die Gebühren auch in den kommenden Jahren weiter steigen werden und dies deutlicher als in der Vergangenheit. Umweltschutz ist Daseinsvorsorge und diese kostet. Gerade das Thema Anstieg der Fremdkapitalzinsen wird uns voraussichtlich auch in den kommenden Jahren vermehrt beschäftigen. Ziel wird es sein, künftig auch beim AZV wieder die Innenfinanzierbarkeit zu stärken und so die Abhängigkeut von Fremdkapitalzinsen zu reduzieren und den Zweckverband auch finanziell widerstandsfähig und robust aufzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Anstieg der Gebühren leider unausweichlich.

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